PROJEKT P GmbH
Die Fähigkeiten jedes Einzelnen macht PROJEKT P GmbH
– Das Planungsbüro für Events und Logistik - zu einer Firma, die sich nicht kategorisieren lässt. Die Projekt P GmbH ist das, was Neugier und Kunden aus ihr herausholen!
Fähigkeiten
FÜHLEN und DENKEN uns in Menschen/Situationen/Marken HINEIN – ERFORSCHEN unbekannte Themenfelder – Wollen allem auf den GRUND GEHEN – Übernehmen VERANTWORTUNG – LÖSEN Probleme – Bringen URSACHEN und WIRKUNG in Zusammenhang – Verfügen über breites ALLGEMEINWISSEN und fundierte FACHKENNTNIS – Sehen vermeintliche Schwierigkeiten als ANSPORN – Sind fasziniert von NEUEM – Glauben an VEREINFACHUNG – Würzen mit SPASS, NEUGIER, LEIDENSCHAFT und MUT – Stehen 100% hinter unserem Handeln oder lassen es – Wissen wenn eigenes Wissen nicht ausreicht, wenn fachmännisch und kompetente Hilfe von außen benötigt wird und wo man adäquate PARTNER findet – Kennen das Wort NEIN – Denken in DETAILS – Nehmen uns selbst nicht zu ERNST
Menschen
Kontakt
Carl-Benz-Straße 21
60376 Frankfurt am Main
T. 069 | 40 89 567.0
T. 069 | 40 89 567.70
info@projektP.eu
Nadine Stillger
Key Account Manager
069 | 40 89 567.18
n.stillger@projektP.eu
Daniel Schnepper
Auszubildender
069 | 40 89 567.0
d.schnepper@projektP.eu
Lars Kirsten
Controlling
069 | 40 89 567.12
l.kirsten@projektP.eu
Dominik Wolf
Meister für Veranstaltungstechnik
069 | 40 89 567.16
d.wolf@projektP.eu
Bernd Overath
Geschäftsführer
069 | 40 89 567.0
b.overath@projektP.eu
AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Ausschließliche Geltung
- Die nachstehenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind wesentlicher Bestandteil der Verträge und Vereinbarungen, die Projekt P Das Planungsbüro für Events & Logistik GmbH - nachstehend Projekt P genannt – als Auftragnehmer abschließt, ohne dass Projekt P gegen etwaige vom Auftraggeber gemachte Einschränkungen widersprechen muss. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, weitere Vereinbarungen, Änderungen sowie Nebenabreden sind nur insoweit gültig, wie Projekt P sich damit ausdrücklich schriftlich einverstanden erklärt.
§ 2 Angebote und Abschlüsse
- Nur schriftliche Vertragserklärungen von Projekt P, insbesondere Leistungsangebote und Angebotsannahmen, verpflichten Projekt P.
- Verträge zwischen Projekt P und dem Auftraggeber kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme (Auftragsbestätigung) durch Projekt P zustande. Angebote sind freibleibend.
§ 3 Vertragsinhalt
- Zu den Leistungen von Projekt P zählen nur die Sach- und Dienstleistungen, die zur Durchführung der in Auftrag gegebenen Veranstaltung erforderlich sind und die vom Angebot bzw. der Auftragsbestätigung erfasst werden.
§ 4 Vermietung
Für den Fall, dass der Vertragsinhalt das Vermieten von Mobiliar und sonstigen Gegenständen umfasst, gilt folgendes:
- Alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen und von Projekt P angelieferten Gegenstände stehen und bleiben im Eigentum von Projekt P und müssen unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung an Projekt P zurückgegeben werden.
- Der Mietgegenstand darf nicht ohne Zustimmung von Projekt P zweck-entfremdet, verändert oder untervermietet werden.
- Mit Übernahme der Mietsache geht die Haftung für die ordnungsgemäße Handhabung selbiger auf den Auftraggeber über. Der Auftraggeber haftet für alle entstandenen Sach- und Personenschäden, soweit sie nicht von Projekt P zu vertreten sind, die durch den Betrieb und Gebrauch der Mietsache entstehen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Risiken wie insbesondere Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Bei An- und Rücklieferung durch Projekt P entsteht der Haftungs- und Gefahrenübergang bei Ab- bzw. Annahmen auf dem Fahrzeug von Projekt P. Aufbau- und Abbauleistungen von Projekt P ändern die Haftungssituation des Auftraggebers nicht.
- Der Auftraggeber hat sich von dem ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache vor deren Ingebrauchnahme selbst zu überzeugen und evtl. Rügen unverzüglich vorzubringen; ansonsten gelten diese als für den vertragsmäßigen Gebrauch voll geeignet, so dass darauf gestützte spätere Mängelrügen nicht mehr vorgebracht werden können.
- Bei Verlust, Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigung der Substanz und des Verwendungszwecks der vermieteten bzw. verliehenen Gegenstände haftet der Auftraggeber. Für Ersatzansprüche der Projekt P ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen. Schäden und Verschmutzungen, die nicht auf normale Abnutzung zurückzuführen sind, werden von Projekt P auf Kosten des Auftraggebers beseitigt.
§ 5 Preise
- Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer.
- Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung der Projekt P. Die Projekt P ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Person vorzulegen.
- Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungshilfen von der Projekt P sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen der Projekt P in Rechnung gestellt.
- Der Mietpreis gilt ab Lager für jeweils 3 Tage (1 Mieteinheit), auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig und/oder unbenutzt zurückgegeben werden. Werden die Mietartikel nicht termingerecht zurückgegeben, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zum Tag der Rückgabe. Für jede angefangene Mieteinheit wird die volle Gebühr berechnet. Alle Preise verstehen sich pro Stück und Mieteinheit zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen sind vorbehalten. Eine Nachberechnung extrem verschmutzter Artikel behält sich Projekt P ebenfalls vor.
§ 6 Lieferbedingungen
- Es gelten die vertraglich vereinbarten Liefer- und Leistungstermine.
- Der Transport der Mietsache wird separat nach Gewicht, Kubatur, und Entfernung berechnet und gilt ab Lager bis hinter die erste ebenerdige Tür. Bei Anlieferung und Abholung der Mietsache im vereinbarten Zeitraum hat der Mieter dafür zu sorgen, dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person anwesend ist. Der Leihgutempfang muss per Unterschrift auf dem Lieferschein gegengezeichnet werden. Sollte bei Anlieferung niemand anwesend sein, wird die Mietsache am Veranstaltungsort hinterlassen und der Mieter erkennt die ordnungsgemäße und vollständige Anlieferung an.
§ 7 Leistungsstörungen und Rücktritt
- 1. Projekt P wird von den vertraglich übernommenen Verpflichtung frei, wenn Projekt P an deren Erfüllung durch den Eintritt von unvorhersehbaren außergewöhnlichen Umständen gehindert wird, die trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abzuwenden waren, z.B. bei höherer Gewalt, Betriebsstörungen, behördlichen Eingriffen, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Materialien usw. und wenn durch die o.a. Umstände die Leistung in wesentlichen Teilen oder insgesamt unmöglich wird. Dabei ist es unerheblich, ob die Hinderungsgründe beim Auftraggeber, bei Projekt P oder bei einem Subunternehmer entstanden sind.
- Wird Projekt P von der Leistungsverpflichtung frei, so entfallen etwaige hieraus herzuleitende Schadensersatzansprüche oder Rücktrittsrechte des Auftraggebers.
- Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber hat schriftlich zu erfolgen.
- Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, so hat er, soweit nichts anderes vereinbart wurde, die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen direkten Kosten sowie den entgangenen Gewinn als Mindestschaden zu ersetzen. Der entgangene Gewinn beträgt mindestens 30% der Nettoauftragssumme vor Umsatzsteuer. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch Projekt P bleibt vorbehalten.
Die Planung und Organisation sowie Gelände/Locationmiete sind in entstandener Höhe voll zu zahlen.
Von den entstandenen Durchführungskosten (Personal, Catering etc.) sind zu zahlen:
- bei einem Rücktritt bis 40 Tage vor Leistungsbeginn: 10%
- bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 30%
- bei einem Rücktritt bis 15 Tage vor Leistungsbeginn: 40%
- bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 60%
- bei einem Rücktritt nach dem 7. Tag vor Leistungsbeginn: 80%
- oder bei Nichtantritt 100%.
Die Rücktrittszahlungen gelten nicht für Leistungen der Projekt P im Rahmen der Vermietung von Gegenständen. Für derartige Verträge ist für den Fall des Rücktritts eine Pauschale in Höhe von einheitlich 30% des vereinbarten Preises von dem Auftraggeber zu zahlen.
§ 8 Zahlungen und Fälligkeit
Ist vertraglich nicht ausdrücklich eine bestimmte Zahlungsweise vereinbart, so gilt folgendes:
- Dem Auftraggeber wird 1/3 des voraussichtlichen Aufwandes mit dem Zustandekommen des Vertrages (Auftragsbestätigung) in Rechnung gestellt und ein weiteres Drittel vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin. Der Restbetrag wird unmittelbar nach Beendigung der Veranstaltung in Rechnung gestellt.
- Rechnungen von Projekt P sind sofort nach Empfang fällig und ohne Abzug spätestens innerhalb von 10 Tagen zu zahlen.
- Unberücksichtigt der Geltendmachung weiteren Schadens werden bei verspäteter Zahlung dem Auftraggeber als Verzugsschaden die jeweils üblichen Bankzinsen berechnet.
- Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen gegen Ansprüche von Projekt P aufzurechnen, es sei denn diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist ausgeschlossen.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
- Im Fall von berechtigten sowie rechtzeitig angezeigten Mängeln übernimmt Projekt P die Gewährleistung für seine vertraglich übernommenen Leistungen, indem Projekt P diese kostenlos nachbessert oder neu erbringt. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche sowie etwaige Minderungs- oder Wandlungsrechte sind ausgeschlossen.
- Mit der Durchführung der Veranstaltung gilt die Leistung von Projekt P als mangelfrei erbracht. Etwaige Rügen und Mängel sind unverzüglich - auch während der Veranstaltung- schriftlich per E-Mail an Projekt P vorzubringen und mitzuteilen. Spätere Reklamationen nach Beendigung der Veranstaltung sind ausgeschlossen.
- Ansprüche des Auftraggebers wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften können nur dann hergeleitet werden, wenn die zugesicherten Eigenschaften von Projekt P in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche bezeichnet wurden.
§ 9 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige zulässige Regelung in Kraft, die dem mit der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
§ 10 Anwendbares Recht
Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt deutsches Recht.
§ 11 Gerichtsstand
Unter Vollkaufleuten gilt für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ausschließlich der Gerichtsstand Frankfurt am Main.
Stand: Februar 2013
Impressum
Projekt P GmbH – Das Planungsbüro für Events & Logistik
Carl-Benz-Straße 21
60386 Frankfurt am Main
| Telefon: | 069 l 40 89 567.0 |
| Fax: | 069 l 40 89 567.70 |
| Email: | info@projektP.eu |
| Internet | www.projektP.eu |
| Vertreten durch | Bernd Overath (Geschäftsführer) |
| Gerichtsstand | Frankfurt am Main |
| HRB: | 90644 |
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetzt: DE 236008655
Verantwortlich für den Inhalt: Bernd Overath
Copyright 2013 Projekt P GmbH Das Planungsbüro für Events & Logistik, Frankfurt am Main. Alle Rechte vorbehalten.
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