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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Ausschließliche Geltung

1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind wesentlicher Bestandteil der Verträge und Vereinbarungen, die Projekt P GmbH - nachstehend Projekt P genannt – als Auftragnehmer abschließt, ohne dass Projekt P gegen etwaige vom Auftraggeber gemachte Einschränkungen widersprechen muss. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 

 

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, weitere Vereinbarungen, Änderungen sowie Nebenabreden sind nur insoweit gültig, wie Projekt P sich damit ausdrücklich schriftlich einverstanden erklärt.

§ 2 Angebote und Abschlüsse

1. Nur schriftliche Vertragserklärungen von Projekt P, insbesondere Leistungsangebote und Angebotsannahmen, verpflichten Projekt P.

 

2. Verträge zwischen Projekt P und dem Auftraggeber kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme (Auftragsbestätigung) durch Projekt P zustande. Angebote sind freibleibend und darin enthaltene Preise sind unverbindlich. Dasselbe gilt auch für Änderungen und Sonderbestimmungen.

Event / Messe

1. Nur schriftliche Vertragserklärungen von Projekt P, insbesondere Leistungsangebote und Angebotsannahmen, verpflichten Projekt P.

 

2. Verträge zwischen Projekt P und dem Auftraggeber kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme (Auftragsbestätigung) durch Projekt P zustande. Angebote sind freibleibend und darin enthaltene Preise sind unverbindlich. Dasselbe gilt auch für Änderungen und Sonderbestimmungen.

Innenausbau

3. Zeichnungen; Berechnungen; Nachprüfungen von Berechnungen, Kostenvoranschläge oder andere Unterlagen dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an uns zurückzugeben. Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen und Projekt P rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Projekt P hat hierzu notwendige Unterlagen dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.  

§ 3 Vertragsinhalt

1. Zu den Leistungen von Projekt P zählen nur die Sach- und Dienstleistungen, die zur Durchführung der/des in Auftrag gegebenen Veranstaltung/Innenausbaus erforderlich sind und die vom Angebot bzw. der Auftragsbestätigung erfasst werden. 

§ 4 Leistungsgegenstand

Event / Messe

Für den Fall, dass der Vertragsinhalt das Vermieten von Mobiliar und sonstigen Gegenständen umfasst, gilt folgendes:

 

1. Alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen und von Projekt P angelieferten Gegenstände stehen und bleiben im Eigentum von Projekt P und müssen unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung an Projekt P zurückgegeben werden. 

 

2. Der Mietgegenstand darf nicht ohne Zustimmung von Projekt P zweckentfremdet, verändert oder untervermietet werden. 

 

3. Mit Übernahme der Mietsache geht die Haftung für die ordnungsgemäße Handhabung selbiger auf den Auftraggeber über. Der Auftraggeber haftet für alle entstandenen Sach- und Personenschäden, soweit sie nicht von Projekt P zu vertreten sind, die durch den Betrieb und Gebrauch der Mietsache entstehen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Risiken wie insbesondere Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Bei An- und Rücklieferung durch Projekt P entsteht der Haftungs- und Gefahrenübergang bei Ab- bzw. Annahmen auf dem Fahrzeug von Projekt P. Aufbau- und Abbauleistungen von Projekt P ändern die Haftungssituation des Auftraggebers nicht. 

 

4. Der Auftraggeber hat sich von dem ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache vor deren Ingebrauchnahme selbst zu überzeugen und evtl. Rügen unverzüglich vorzubringen; ansonsten gelten diese als für den vertragsmäßigen Gebrauch voll geeignet, so dass darauf gestützte spätere Mängelrügen nicht mehr vorgebracht werden können.

 

5. Bei Verlust, Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigung der Substanz und des Verwendungszwecks der vermieteten bzw. verliehenen Gegenstände haftet der Auftraggeber. Für Ersatzansprüche der Projekt P ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen. Schäden und Verschmutzungen, die nicht auf normale Abnutzung zurückzuführen sind, werden von Projekt P auf Kosten des Auftraggebers beseitigt.

Innenausbau

Projekt P behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor. 

Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstückes/Gebäudes geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine der Projekt P die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und Projekt P das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. 

Die Demontage und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. 

Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so überträgt der Auftraggeber, falls hierdurch Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand in Höhe der Forderung der Projekt P an die Projekt P.

§ 5 Preise

1. Alle Preise verstehen sich rein netto zzgl. der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer.

2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und auf Rechnung der Projekt P. Projekt P ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Person vorzulegen. 

3. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungshilfen von der Projekt P sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen der Projekt P in Rechnung gestellt. 

Event / Messe

4. Der Mietpreis gilt - sofern im Angebot/Vertag nicht anders angegeben - ab Lager für jeweils 3 Tage (1 Mieteinheit), auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig und/oder unbenutzt zurückgegeben werden. Werden die Mietartikel nicht termingerecht zurückgegeben, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zum Tag der Rückgabe. Für jede angefangene Mieteinheit wird die volle Gebühr berechnet. Alle Preise verstehen sich pro Stück und Mieteinheit zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen sind vorbehalten. Eine Nachberechnung extrem verschmutzter Artikel behält sich Projekt P ebenfalls vor. 

Innenausbau

4. Die Preise des Angebotes/der Auftragsbestätigung gelten nur bei Bestellung der gesamten angebotenen Leistung sowie bei ununterbrochener Durchführungsarbeit. Müssen die Arbeiten aufgrund von Umständen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, unterbrochen werden, so hat  Projekt P Anspruch auf Vergütung der dadurch entstehenden Mehrkosten. Das gleiche gilt bei nachträglichen Änderungen. 

5. Ist eine Berechnung nach Aufmaß vereinbart, so gilt das lichte Ausmaß des Raumes vor der Isolierung; Mauerpfeiler, Säulen und Unterzüge werden Übermessen. Desgleichen werden Aussparungen für Leuchten und Öffnungen bis zu 2 qm übermessen und zusätzlich zum Deckenpreis, nach Stückzahl, als Zulage berechnet, wenn für das Anlegen besondere Maßnahmen erforderlich sind. 

§ 6 Liefer-/ Leistungsbedingungen

1. Es gelten die vertraglich vereinbarten Liefer- und Leistungstermine. 

Event / Messe

Innenausbau

2. Der Transport der Mietsache wird separat nach Gewicht, Kubatur, und Entfernung berechnet und gilt ab Lager bis hinter die erste ebenerdige Tür. Bei Anlieferung und Abholung der Mietsache im vereinbarten Zeitraum hat der Mieter dafür zu sorgen, dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person anwesend ist. Der Leihgutempfang muss per Unterschrift auf dem Lieferschein gegengezeichnet werden. Sollte bei Anlieferung niemand anwesend sein, wird die Mietsache am Veranstaltungsort hinterlassen und der Auftraggeber erkennt die ordnungsgemäße und vollständige Anlieferung an.

2. Es muss ein ungehinderter Montagebeginn gewährleistet werden. Technische Beratungen und Auskünfte werden nach besten Wissen und Gewissen gegeben, eine Haftung daraus ist ausdrücklich ausgeschlossen. Geringfügige Farbabweichungen auf der Oberfläche der Werkstoffe, die produktionstechnisch bedingt sind, berechtigen nicht zur Beanstandung. 

3. In den Decken und Wänden liegende Installationen sind bauseits deutlich zu kennzeichnen, um Beschädigungen der Installation bei der Montage zu vermeiden. Erfolgt keine deutliche Kennzeichnung, so sind Schadensersatzansprüche, gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruhen, ausgeschlossen, sofern Installationen von Prijekt P beschädigt werden. 

4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

5. Das Werk gilt als abgenommen, wenn Projekt P dem Auftraggeber nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Auftrgagener die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Auf diese Rechtsfolge hat Projekt P den Auftraggeber zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform hinzuweisen.

§ 7   Rücktritt/Widerruf und Leistungsstörungen

1. Projekt P wird von den vertraglich übernommenen Verpflichtung frei, wenn Projekt P an deren Erfüllung durch den Eintritt von unvorhersehbaren außergewöhnlichen Umständen gehindert wird, die trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abzuwenden waren, z.B. bei höherer Gewalt, Betriebsstörungen, behördlichen Eingriffen, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Materialien usw. und wenn durch die o.a. Umstände die Leistung in wesentlichen Teilen oder insgesamt unmöglich wird. Dabei ist es unerheblich, ob die Hinderungsgründe beim Auftraggeber, bei Projekt P oder bei einem Subunternehmer entstanden sind.

2. Wird Projekt P von der Leistungsverpflichtung frei, so entfallen etwaige hieraus herzuleitende Schadensersatzansprüche oder Rücktrittsrechte des Auftraggebers. 

3. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber hat schriftlich zu erfolgen. Es gelten die laut Gesetz festgelegten Bestimmungen zum Widerrufsrecht. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage, sofern innheralb dieses Zeitfensters nicht bereits mit der Erfüllung des Auftrags/Vertrages begonnen wurde.

4. Die Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umstände, die uns nach dem jeweiligen Abschluss bekannt werden und geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu mindern oder seine Zahlungsfähigkeit in Zweifel zu stellen, berechtigt Projekt P, vom Vertrag schadensersatzfrei zurückzutreten. 

5. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, so hat er, soweit nichts anderes vereinbart wurde, die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen direkten Kosten sowie den entgangenen Gewinn als Mindestschaden zu ersetzen. Der entgangene Gewinn beträgt mindestens 30% der Nettoauftragssumme vor Umsatzsteuer. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch Projekt P bleibt vorbehalten.

Event / Messe

6. Die Planung und Organisation sowie Gelände/Locationmiete sind in entstandener Höhe voll zu zahlen.

7. Von den entstandenen Durchführungskosten (Personal, Catering etc.) sind zu zahlen:
- bei einem Rücktritt bis 40 Tage vor Leistungsbeginn: 10%
- bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 30%
- bei einem Rücktritt bis 15 Tage vor Leistungsbeginn: 40%
- bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 60%
- bei einem Rücktritt nach dem 7. Tag vor Leistungsbeginn: 80%
- oder bei Nichtantritt 100%.

8. Die Rücktrittszahlungen gelten nicht für Leistungen der Projekt P im Rahmen der Vermietung von Gegenständen. Für derartige Verträge ist für den Fall des Rücktritts eine Pauschale in Höhe von einheitlich 30% des vereinbarten Preises von dem Auftraggeber zu zahlen.

Innenausbau

6. Ungeachtet der unter Position 5. aufgeführten Erstattungen sind die Kosten für etwaige diesen Auftrag betreffenden Materialien und Ausstattungen in voller Höhe durch den Auftraggeber zu erstatten.

§ 8 Zahlungen und Fälligkeit

Ist vertraglich nicht ausdrücklich eine bestimmte Zahlungsweise vereinbart, so gilt folgendes: 

Event / Messe

1. Dem Auftraggeber wird 1/3 des voraussichtlichen Aufwandes mit dem Zustandekommen des Vertrages (Auftragsbestätigung) in Rechnung gestellt und ein weiteres Drittel vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin. Der Restbetrag wird unmittelbar nach Beendigung der Veranstaltung in Rechnung gestellt. 

1. Es gilt der jeweils im Kostenvoranschlag/Angebot aufgeführte Abschlagszahlungsplan.
 

Innenausbau

2. Rechnungen von Projekt P sind sofort nach Empfang fällig und ohne Abzug spätestens innerhalb von 10 Tagen zu zahlen.

3. Unberücksichtigt der Geltendmachung weiteren Schadens werden bei verspäteter Zahlung dem Auftraggeber als Verzugsschaden die jeweils üblichen Bankzinsen berechnet. 

4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen gegen Ansprüche von Projekt P aufzurechnen, es sei denn diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist ausgeschlossen. 

§ 9 Gewährleistung, Haftung und Mängelansprüche

1. Im Fall von berechtigten sowie rechtzeitig angezeigten Mängeln übernimmt Projekt P die Gewährleistung für seine vertraglich übernommenen Leistungen, indem Projekt P diese kostenlos nachbessert oder neu erbringt. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche sowie etwaige Minderungs- oder Wandlungsrechte sind ausgeschlossen. 

2. Mit der Durchführung der Veranstaltung/Erbringung der Leistung gilt selbige von Projekt P als mangelfrei erbracht. Etwaige Rügen und Mängel sind unverzüglich - auch während der Veranstaltung/der Innausbauarbeiten - schriftlich, per E-Mail an Projekt P vorzubringen und  mitzuteilen. Spätere Reklamationen nach Beendigung der Veranstaltung/Übernahme des Inneausbaus sind ausgeschlossen. 

3. Ansprüche des Auftraggebers wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften/Leistungen können nur dann hergeleitet werden, wenn die zugesicherten Eigenschaften von Projekt P in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche bezeichnet wurden. 

Event / Messe

Innenausbau

4. Ist ein Mangel auf besondere Anweisung des Auftraggebers, auf die von diesem gelieferten oder vorgeschriebenen Werkstoffe oder die Beschaffenheit der Vorleistungen eines anderen Unternehmers zurückzuführen, so sind wir von einer Gewährleistungshaftung für diese Mängel frei.

Dies gilt auch dann, wenn ohne das Einverständnis von Projekt P Änderungen an der Anlage vorgenommen werden, oder die Anlage durch Umstände beschädigt wird, für die Projekt P nicht einzustehen hat. Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haftet Projekt P im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand.

 Alle weitergehende Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche, insbesondere solche aus Unmöglichkeit der Leistung aus Verzug, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, ganz gleich, ob es sich um mittelbare oder unmittelbare Ansprüche handelt, es sei denn, solche Ansprüche beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Projekt p oder deren leitenden Erfüllungsgehilfen. 

5. Kommt Projekt P einer Aufforderung des Auftraggebers zur Mängelbeseitigung nach und
• gewährt der Auftrageber den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Termin schuldhaft nicht oder
• stellt sich heraus, dass es sich um ein schuldhaft unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen handelt, da objektiv kein Mangel vorliegt, 
hat der Auftraggeber die Aufwendungen der Projekt P zu ersetzen. Mangels Vereinbarung der Sätze gelten ortsübliche Sätze.

§ 10 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige zulässige Regelung in Kraft, die dem mit der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. 

§ 11 Anwendbares Recht

Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt deutsches Recht.

§ 12 Gerichtsstand

Unter Vollkaufleuten gilt für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ausschließlich der Gerichtsstand Frankfurt am Main. 

Stand: August 2020

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